Kontrolle von Mitarbeitenden – Was darf der Arbeitgeber?
ACHTUNG: NEUER TERMIN!
Für Unternehmen ist es wichtig, die richtigen Mitarbeitenden auszuwählen. Bereits vor der Einstellung stellt sich daher die Frage, ob das Unternehmen den Bewerber richtig kennt oder vorher doch nochmals selbst recherchieren sollte. Im laufenden Arbeitsverhältnis kann ein Kontrollbedürfnis des Arbeitgebers den unterschiedlichsten Anlass haben. Beispiele sind Qualitätssicherung, Leistungsmängel, Low Performer Management oder das Aufklären von Straftaten. Der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers sind zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Mitarbeitenden jedoch Grenzen gesetzt.
INHALTE
- Auskunftspflicht und Fragerecht bei der Einstellung von Mitarbeitenden
- Zulässigkeit sog. „Background Checks“
- Leistungskontrolle als Mobbbing?
- Kontrolle von Dokumenten und E-Mails
- Telefon- und Videoüberwachung
- Kontrolle von Bewegungsdaten
- Einsatz von Privatdetektiven
- Gesundheitsuntersuchung
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich des Ordnungsverhaltens und aufgrund technischer Kontrolleinrichtungen
- Rechtsfolgen unzulässiger Überwachung (Beweisverwertungsverbote; Schadensersatzansprüche, Bußgelder etc.)
Unser Online-Seminar bietet Ihnen wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten der Mitarbeiterkontrolle.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
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Isabelle Puhl
Rechtsanwältin │ Partnerin
Pusch Wahlig Workplace Law, BerlinDas Tätigkeitsgebiet von Isabelle Puhl umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis liegen insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen für nationale und internationale Mandanten, einschließlich komplexer Vergütungssysteme, sowie bei der Beratung im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Transaktionen, insbesondere Betriebsübergängen.
Weitere Schwerpunkte liegen in der Einführung von Compliance- und Governance-Strukturen sowie in der Beratung zu flexiblen Arbeitsmodellen, insbesondere Mobile Work und Workation.
Dr. Markus Diepold
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht │ Partner
Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, BerlinDr. Markus Diepold berät Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie in Fragen des Sozialversicherungsrechts. Er vertritt Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände bundesweit in Prozessen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht sowie dem Landgericht oder Oberlandesgericht.
Arbeit und Arbeitsrecht ist die Fachzeitschrift für das Personalmanagement. Sie verbindet Trends in der Personalwirtschaft mit umfassenden Informationen zu aktueller Rechtsprechung und neuen Vorschriften.
Wichtige Themenfelder sind Arbeitsrecht, Vergütung, Management, Führung und Organisation.
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