19.10.2023, 13:00 – 14:30 Uhr

Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

ACHTUNG: NEUER TERMIN!

Der Bundesgerichtshof hat Anfang 2023 über die Rechtmäßigkeit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern aus strafrechtlicher Sicht entschieden und strenge Anforderungen an die Vergütungsentwicklung bei diesem Personenkreis aufgestellt. Viele Arbeitgeber haben aus Anlass dieser Entscheidung die Vergütung ihrer Betriebsratsmitglieder überprüft und festgestellt, dass ihre Betriebsräte teilweise eine zu hohe Vergütung erhalten. Zur Vermeidung der (weiteren) Strafbarkeit wurde diese entsprechend angepasst. Folge der Anpassung sind wiederum Arbeitsgerichtsprozesse, die von den betroffenen Betriebsratsmitgliedern eingeleitet werden. Mit der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der Betriebsratsvergütung einher gehen in der Regel erhebliche Spannungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

In unserem Online-Seminar stellen wir Ihnen die Rechtsprechung zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern des Bundesgerichtshofs in Strafsachen und des Bundesarbeitsgerichts vor, erläutern Ihnen häufige Fehler und zeigen Ihnen auf, welche Schritte Arbeitgeber ergreifen müssen.

 

INHALTE

  • BGH-Urteil: Sachverhalt und Entscheidung
  • Grundsätze der Betriebsratsvergütung (Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Ehrenamt, Entgeltausfallprinzip, Auswirkungen der Wahl in den Betriebsrat)
  • Vergütung nach Vergleichsgruppen (Vergleichbarkeit, betriebsübliche Entwicklung, Probleme bei der Vorgehensweise)
  • Vergütung entsprechend der hypothetischen Betrachtung
  • Die richtige Vorgehensweise und Beispiele für die unzulässige Vergütungsgestaltung (z.B. Dienstwagenvereinbarungen, variable Vergütungsregelungen etc.)
  • Rechtsfolgen von Gesetzesverstößen: Relevante Straftatbestände, arbeitsrechtliche Konsequenzen und steuerrechtliche Folgen
  • Die Compliance-Sicht: To dos heute und für die Zukunft

Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.

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Referenten

Isabelle Puhl

Rechtsanwältin │ Partnerin

Pusch Wahlig Workplace Law, Berlin

Das Tätigkeitsgebiet von Isabelle Puhl umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis liegen insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen für nationale und internationale Mandanten, einschließlich komplexer Vergütungssysteme, sowie bei der Beratung im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Transaktionen, insbesondere Betriebsübergängen.
Weitere Schwerpunkte liegen in der Einführung von Compliance- und Governance-Strukturen sowie in der Beratung zu flexiblen Arbeitsmodellen, insbesondere Mobile Work und Workation.

 

 

Philip Michel

Rechtsanwalt │ Senior Associate

CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

Philip Michel berät nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist seit 2022 Rechtsanwalt bei CMS. Bereits im Referendariat und als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer anderen wirtschaftsberatenden Kanzlei hat er sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

 

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